Der Grundschule kommt in Deutschland eine wichtige Bedeutung für die Bildung unserer Kinder zu.
Es ist Aufgabe von Schule und Elternhaus, den Rahmen für den Beginn des schulischen Werdegangs zu gestalten.
Dies kann nur gemeinsam, ergänzend und in enger Absprache erfolgen. Ein wichtiges Organ, um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist der Schulelternbeirat (SEB).
Der SEB wird für die Dauer von zwei Jahren von den Eltern gewählt.
Er hat die Aufgabe, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit zu fördern und mitzugestalten.
Er soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten.
Der SEB nimmt die Mitwirkungsrechte der Eltern wahr (§35 Abs. 1 und 2 SchulG).
Er vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit.